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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Bei der Miete bzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen.
ORF-Beitrag
Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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